Mit dem Ersttrimesterscreening bieten wir Ihnen in unserer Praxis für Frauen eine individuelle Risikoberechnung für die häufigsten genetischen Störungen (Chromosomenstörungen) im ersten Schwangerschaftsdrittel an, die nur in dafür qualifizierten gynäkologischen Praxen oder Kliniken durchgeführt werden kann. Erfahren Sie im Folgenden mehr über diese Untersuchung und wenden Sie sich bei Fragen gerne an unsere Frauenärzt:innen.
Anhand einer ultrasonographischen Nackenfaltenmessung zwischen der 11. und 14. Schwangerschaftswoche sowie einer Hormon- und Eiweißwertbestimmung im mütterlichen Blut kann zusammen mit Angaben über die Schwangere, dem Schwangerschaftszeitpunkt und weiteren Ultraschall-Markern das Gesamtrisiko neu berechnet werden.
Hierbei werden Aufdeckraten für die drei häufigsten Chromosomenstörungen (Trisomie 21/13/18) von ca. 90 % erzielt. Das Ersttrimesterscreening kann der Schwangeren bei einem unauffälligen Ergebnis Sicherheit geben – es handelt sich jedoch lediglich um eine statistische Risikoabschätzung und nicht um eine verlässliche Diagnose, sodass sowohl eine falsche Sicherheit als auch eine unnötige Beunruhigung vermittelt werden können.
Gegebenenfalls kann das Ergebnis auf Wunsch der Patientin als Entscheidungsgrundlage für eine weitere Diagnostik (Chorionzottenbiopsie, Fruchtwasserpunktion etc.) dienen.
Frauen, die aus Altersgründen als Risikoschwangere eingestuft werden, können sich bei einem unauffälligen Ergebnis gegen weitere Untersuchungen entscheiden.
Bei guten Untersuchungsbedingungen können wir zusätzlich auf Details der kindlichen Entwicklung und Organe eingehen und bereits zahlreiche organische Fehlbildungen ausschließen.